Gibt es auch eine schwimmende Landstraße?

Ja, neben der Rollenden Landstraße (ROLA) gibt es auch eine schwimmende Landstraße.
Wird ein LKW komplett mit Zugmaschine und Auflieger bzw. Anhänger auf der Schiene befördert (auf Niederflur- oder Taschenwagen) und der LKW-Fahrer bzw. die LKW-Fahrerin fährt im Bahn-Liegewagen mit, spricht man von der „Rollenden Landstraße“. Dies wird auch als begleiteter kombinierter Verkehr bezeichnet.


Im Gegensatz dazu wird der Transport beim unbegleiteten kombinierten Verkehr (UKV) nicht von der Fahrerin bzw. vom Fahrer begleitet. Darunter fallen alle Transporte von Containern, Wechselbehältern und Sattelanhängern.


Auch bei einem Transport von ganzen Lkws auf einem Binnenschiff („schwimmende Landstraße“) sind die Fahrerinnen bzw. Fahrer aufgrund von sicherheitstechnischen und rechtlichen Gründen nicht mit an Bord des Schiffes. Der Großteil des kombinierten Verkehrs erfolgt unbegleitet.